Im Koalitionsvertrag der CDU-CSU-SPD-Koalition vom Mai 2025 heißt es u.a.: „Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Heute, gut ein halbes Jahr nach Regierungsantritt, ist immer noch nicht klar, was von Robert Habecks "Heizungshammer" abgeschafft und was beibehalten werden soll. CSU-Chef Söder möchte die Wärmepumpen-Förderung am liebsten ganz abschaffen, Umweltminister Schneider und Energieexpertin Nina Scheer (SPD) wollen die vorgeschriebenen CO₂-Einsparungen von 65 Prozent „im Grundsatz“ erhalten. Einig scheint man sich lediglich über eine Umbenennung: Statt Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll es „Gebäudemodernisierungsgesetz“ heißen. Reicht das schon oder was wäre wirklich geboten, wenn man ernsthaft eine Wärmewende einleiten wollte?
Deutschland liegt in der sog. kühlgemäßigten Klimazone, deren Bedingungen es notwendig machen, dass in Teilen des Jahres die Häuser geheizt werden, wenn man behaglich darin leben will. Seit dem Mittelalter, als Häuser erstmals mehrstöckig gebaut wurden, waren es vor allem mit Holz beheizte Kamine und Öfen, die zur Raumheizung genutzt wurden. Allerdings wurden meist nur wenige Räume geheizt und das auf Raumtemperaturen von unter 20 Grad. Als Alternativen zum Holz setzten sich später mit Kohle und Torf fossile Brennstoffe durch. Bei den wohlhabenderen Familien wurde erstmals im 18. Jahrhundert die wasserführende Zentralheizung eingesetzt. Nach dem zweiten Weltkrieg eroberten Gas und Öl den Brennstoffmarkt, bevor mit Blockheizkraftwerk, Brennstoffzelle, Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solarthermie Techniken auf der Basis von erneuerbaren Energieträgern verfügbar wurden.
Von der Gebäudeerwärmung geht bisher ein erheblicher Teil der CO2-Emissionen eines Landes aus. Bisher liefern Öl und Erdgas in Deutschland über 80 % der Wärme für Heizung und Warmwasser und verursachen damit fast 20 % aller CO2-Emissionen. Zudem ist jede dritte Heizung 20 Jahre oder älter und hat damit einen besonders hohen CO2-Ausstoß.Regierungen, die die Emissionen von Klimagasen drastisch begrenzen wollen, um den menschengemachten Klimawandel zu stoppen, stehen daher vor der Frage, wie sie die Hausbesitzer dafür gewinnen können, aus ihren Gebäudeheizungen möglichst wenig CO2 zu emittieren.
Allerdings tun sich die Bürgerinnen und Bürger mit den nicht-fossilen Energieträgern bisher recht schwer: Eine Befragung zum Einsatz verschiedener Energieträger zeigt, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung auch für die Zukunft Gas- und Ölheizungen favorisiert, während lediglich 11% der Befragten freiwillig auf Holzpellet- bzw. Wärmepumpenheizungen umsteigen wollen.
Generell gibt es zur Reduktion des Wärmebedarfs und des CO2-Ausstoßes von Häusern drei einander ergänzende Wege:
- · die Raumtemperaturen senken, also das Heizverhalten ändern
- · den Wärmebedarf der Gebäude senken, also Wohnflächen verringern und wirksamer dämmen
- · auf erneuerbare Energieträger umsteigen
Alle drei Alternativen erfordern Verhaltensänderungen, die zweit- und drittgenannten zudem finanzielle Investitionen, die sich erst langfristig amortisieren, indem sie die Kosten für die nowendigen Brennstoffe/den einzusetzenden Strom reduzieren. Die Kombination von Dämmung und Umstieg auf erneuerbare Energieträger ermöglicht es sogar, Plus-Energie-Gebäude zu bauen, die mehr Energie erzeugen als sie zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung benötigen. Man könnte damit sogar (bescheidenes) Geld hinzuverdienen statt für die Heizung auszugeben.
Also ging die Berliner Ampel-Koalition gleich nach ihrem Amtsantritt daran, das bereits vorhandene Gebäudeenergiegesetz weiterzuentwickeln. Das war aber keineswegs der erste politische Eingriff in die Privatsphäre der Hausbesitzer. Tatsächlich gibt es nämlich seit langem gesetzliche Bemühungen zur Verbesserung der wärmetechnischen Effizienz von Gebäuden. Zuerst gab es das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das schon als Reaktion auf die erste Ölkrise 1976 in Kraft gesetzt wurde. Es zielte vor allem auf die Einsparung von Kohle, Öl und Gas. Die Bundesregierung wurde ermächtigt, den Heizenergieverbrauch durch Verordnungen so zu regeln, dass beim Heizen und Kühlen überflüssige Verluste vermieden werden. Entsprechende Verordnungen waren die 1977 in Kraft getretene Wärmeschutzverordnung, die die Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen zum Ziel hatte und im Laufe der Jahre zweimal novelliert wurde. Hinzu kam 1992 die Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV), die u.a. Vorschriften für Niedertemperaturkessel und Thermostatventile enthielt und mit der eine einschlägige EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Schließlich gab es seit 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das erstmals den Ausbau erneuerbarer Energien bei der Gebäudewärmeversorgung vorantreiben sollte.
Alle diese Rechtsnormen wurden 2020 von der letzten Merkel-Koalition in das erste Gebäudeenergiegesetz (GEG) überführt, um die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Wenn man bedenkt, dass darin durchweg detaillierte Vorschriften zur Ausführung der Gebäudehüllen und der technischen Heizungsgestaltung enthalten waren, kann man nur konstatieren, dass der publizistische Aufschrei gegen „Habecks Heizungshammer“ entweder von jeglicher Sachkenntnis unberührt war oder von der Fossil-Lobby lanciert wurde.
Die 2023 verabschiedete Ampel-Variante des GEG enthält u.a. die Vorschrift, dass Heizungen von Neubauten zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Das erlaubt z.B. den Einsatz von Wärmepumpen und Fernwärme sowie diverse andere Techniken. Sobald eine Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzgebieten durch die Kommunen erfolgt ist, spätestens ab Mitte 2028, müssen auch neue Heizungen in Bestandsbauten mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 dürfen Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Bereits in der Merkel-Fassung sah das GEG Austauschverpflichtungen für bestimmte mehr als 30 Jahre alte Heizkessel vor. Befreit von dieser Austauschpflicht sind auch heute Eigentümer, die bereits vor 2002 in ihrem Gebäude wohnten. Zudem gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie anderer Förderungen eine zum Teil erhebliche finanzielle Förderung für energetische Verbesserungsmaßnahmen. Was die aktuelle Koalition plant, ist unklar und zwischen den Koalitionären umstritten.
Unabhängig von der derzeitigen Rechtslage stellt sich die Frage, was für eine Wärmewende, die diesen Namen verdient, notwendig oder wünschenswert wäre. Hören wir dazu die einschlägigen Experten:
„Der Ausbau von grüner Nah- und Fernwärme, der Hochlauf von Wärmepumpen und eine Sanierungsoffensive sind die zentralen Lösungen, um die Wärmewende im Gebäudesektor voranzubringen“, heißt es bei der Agora-Energiewende.
„Die Wärmeversorgung wird dabei in Zukunft nicht nur Sache der Gebäudeeigentümer:innen sein, sondern auch eine kommunale Aufgabe. Die Kommunen müssen die Wärmeversorgung planerisch vorbereiten. Statt sich darauf zu beschränken, wie bisher Lizenzen an Gasnetzbetreiber zu vergeben, werden sie durch eine Wärmeplanung dafür sorgen, dass Wärmenetze auf Basis erneuerbarer Energien dort entstehen können, wo sie sozioökonomisch und ökologisch gegenüber der Einzelversorgung von Gebäuden vorteilhaft sind“, argumentieren die Scientists4Future.
„Bisher ist die Wärme der schlafende Riese der Energiewende. Der regenerative Anteil in der Wärmeerzeugung liegt nur bei knapp 15 Prozent. Im Vergleich dazu stellen regenerative Energien bereits etwa 50 Prozent im Stromsektor. Effektiver Klimaschutz wird nicht möglich sein, wenn die Transformation des Wärmemarktes weiter vor sich hergeschoben wird. Sowohl der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung als auch eine bessere Gebäudeenergie müssen endlich angepackt werden“, fordert die Heinrich-Böll-Stiftung.
Das von Katherina Reiche (CDU) geleitete Bundesministerium für Wirtschaft und Energie postuliert allerdings: „Im Wärme- und Kältesektor sind zwar viele technische Lösungen bereits verfügbar, doch sind diese noch nicht für alle Bedarfe angepasst. Hier sind Forschung und Entwicklung notwendig, damit darauf weitere dringend benötigte Technologien entstehen sowie neuartige, noch nicht am Markt etablierte Technologien für den flächendeckenden Einsatz vorbereitet werden. Die Innovationen müssen in das System integriert und standardisiert werden sowie in die breitere Anwendung übergehen. Dabei sind sozioökonomische Wechselwirkungen und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.“ Höre ich da das „schlagende“ Argument der Technologieoffenheit von der Lobbyistin der Gasindustrie im Kabinett Merz? Doch bleiben wir nüchtern. Forschung ist nie verkehrt, jedenfalls wenn sie nicht von der einschlägig interessierten Industrie finanziert wird. Wenn aber die Wärmewende vorerst nur mal den vorhandenen Stand der Forschung umsetzen würde, wäre schon viel gewonnen.
Die Statements der wissenschaftlichen Experten lassen zuerst einmal erkennen, dass die von der aktuellen Politik geplante Abschaffung oder Aufweichung des Ampel-Gesetzes einer wirksamen Wärmewende nicht förderlich wäre. Sie lassen keinen Zweifel daran, dass die inzwischen technisch hocheffizienten und leistungsfähigen „grünen“ Wärmepumpen anderen technologischen Alternativen deutlich überlegen sind. Zudem setzen sie auf die zentrale Wärmeversorgung im Rahmen von "grünen" Wärmenetzen. Das Argument der Technologieoffenheit ist danach nichts als ein ideologischer Bremser der ausgereiften strombasierten Wärmepumpentechnologie, zumal diese sich auch als Klimaanlagen verwenden lässt, die eine klimaneutrale Gebäudekühlung ermöglicht, was angesichts der fortschreitenden Erderwärmung auch in unseren Breiten immer wichtiger wird.
Bei den Statements geht es allerdings vorrangig um die traditionellen systemischen Akteure: Kommunal-Politik und Energieversorgungs-Unternehmen. Die Bürgerinnen und Bürger kommen kaum vor. Sie werden ausschließlich als Konsumenten betrachtet. Dass sie selbst auch als Produzenten aktiv werden könnten, wird nicht betrachtet. Dabei ist der Begriff des Prosumenten in der Stromversorgung längst etabliert und dort für eine bürgernahe Energiewende unverzichtbar.
Das gilt vor allem für die Wärmeversorgung, die mehrere Gebäude erfasst, also die Wärmenetze. Zur Zeit scheint mir dieser hocheffizient ausgestaltbare Bereich im Kontext der kommunalen Wärmeplanung überwiegend darauf hinauszulaufen, dass die regionalen oder kommunalen Energieversorgungs-Unternehmen sich ein neues Geschäftsfeld sichern, weil die bisher von ihnen betriebenen Gasnetze wegbrechen werden, wenn die Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energieträger umgestellt wird. Ökonomisch würde alles beim Alten bleiben. Regionale/kommunale Monopole versorgen die Bevölkerung mit Wärme statt mit Gas, mit allen Möglichkeiten der Preisgestaltung, die ein Monopol bekanntermaßen hat. Derzeit steigen die Kosten für Fernwärmekunden bereits unaufhaltsam. Es gibt hohe Anschluss- und Grundgebühren. Die Installation einer Übergabestation kostet mehrere Tausend Euro. Dazu kommen langfristige Verträge, aus denen ein Ausstieg praktisch unmöglich ist.
Fernwärmepreise unterscheiden sich regional stark. Nicht selten liegt der Preis bei 25 Cent je kWh, deutlich höher als der Mittelwert von 17 Cent (je kWh). „Um Verbraucher:innen besser zu schützen, braucht es eine Preisobergrenze“, argumentiert die Verbraucherzentrale. „Die Grenze sollte sich an den Kosten für den Betrieb einer Wärmepumpe orientieren.“ Zudem gilt Fernwärme heute schon als erneuerbar, obwohl viele Fernwärmenetze zumindest derzeit noch von fossilen Kraftwerken gespeist werden. Wie lange die vollständige Umstellung auf erneuerbare Quellen dauern wird, ist offen. Moderne Alternativen wie Großwärmepumpen oder Solarthermie spielen in der deutschen Fernwärme praktisch keine Rolle.
Eine bedenkenswerte Alternative sind aus meiner Sicht Bürgerwärmegenossenschaften nach dänischem Vorbild. Dänemark hat eines der am besten ausgebauten Fernwärmenetze der Welt. Rund zwei Drittel der Haushalte haben einen Fernwärmeanschluss. Fast die gesamte Wärmeversorgung Dänemarks ist zudem in Bürgerhand. 308 Genossenschaften, die in der Regel kleiner sind stellen 1/3 der gesamten Fernwärme, 58 kommunale Versorgungsunternehmen in größeren Städten liefern 2/3. Nur wenige private Anbieter steuern einen kleinen Rest bei. Generell darf mit der Wärmeversorgung kein Gewinn gemacht werden. Die Preise setzen sich allein aus Gestehungs- und Transportkosten zusammen.
„Das Non-Profit-Prinzip gewährleistet, dass die Verbraucher vor Missbrauch des natürlichen Fernwärmemonopols geschützt sind, da der Fernwärmepreis auf einer kostenorientierten Preisgestaltung basiert“, erklärt ein dänischer Experte. Schon heute basiert die dänische Fernwärme etwa zu 3/4 auf Erneuerbaren Energien, gut die Hälfte aus Biomasse, die andere aus Abwärme, Solarthermie und grünem Strom. Das Land plant, die Fernwärmeversorgung bis 2030 vollständig klimaneutral zu machen. Gerade die Genossenschaftsstrukturen machen eine Bürgerbeteiligung einfach, sind doch Genossenschaften demokratische Gebilde, die traditionell auf Menschen und nicht auf Kapitalanteile zugeschnitten sind.
Es ist wie immer: Wenn Menschen, die etwas nutzen wollen, an seiner Gestaltung mitwirken dürfen und ihr Handeln auf ein gemeinsames sachliches Ziel fokussieren und nicht auf finanziellen Gewinn, können sie viel schaffen. Auch bei der Wärmewende.
