Seit langem gibt es in meiner unmittelbaren Nachbarschaft eine Bürgerinitiative mit der Forderung, dass eine Buslinie umgeleitet wird, damit unser Viertel besser an den öff. Nahverkehr angeschlossen ist. Die Straße, durch die der Bus fahren soll, führt direkt durch den Stadtwald und ist deshalb bisher am Wochenende zu Erholungszwecken gesperrt. Dass in einer Demokratie politische Kompromisse gefunden werden müssen, ist klar und dauert seine Zeit. Für die Buslinie ist die Region(Kreis), für die Straße die Stadt Hannover mit unterschiedlichen politischen Mehrheiten zuständig. Dann aber kommen die Verwaltungen dran. Da mischen so viele Ämter und Stellen mit, dass die Umsetzung der Entscheidungen Monate wenn nicht Jahre braucht. So hat es bei uns fast 7 Jahre gedauert, bis endlich alle Instanzen sich abgestimmt und die notwendigen Maßnahmen veranlasst hatten. Ab Winterfahrplan wird uns der Bus zur Verfügung stehen. Der Haltestellenbau ist für das kommende Jahr zugesagt.
Das Beispiel zeigt: Wir leben in einem Land, dessen überbordende Bürokratie zügige Entscheidungen und Aktivitäten ausbremst. Daher gibt es kaum ein politisches Thema, bei dem sich so viele unterschiedliche politische Kräfte einig sind: Die Bürokratie muss abgebaut werden. Sie hemmt die Initiativkraft des Staates, der Bürgerinnen und Bürgern, vor allem aber der Wirtschaft, die den Bürokratieabbau am lautesten fordert. Neben den zu hohen Löhnen und Sozialabgaben, der zu teuren Energie sei es vor allem die Bürokratie, die veranwortlich dafür ist, dass sich der Standort Deutschland „im freien Fall“ befindet, wie der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) in kaum zu übertreffender Dramatik kürzlich behauptet hat.
Um diesen Forderungen nachzukommen, hat die neue Bundesregierung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), das am 1.1. 2026 in Kraft tritt, das „größte Bürokratieabbau-Programm in der Geschichte unseres Landes“ auf den Weg gebracht. Und sie betont zugleich, dass viel mehr folgen müsse, insbesondere weil ein Großteil bürokratischer Hemmnisse von der EU in Brüssel zu verantworten sei. Vor allem müssten „die neuen Berichtspflichten auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert“ werden. Dazu habe man mit Frankreich zusammen eine europäische Entlastungsinitiative gestartet.
Zu den „neuen Berichtspflichten“ gehört das sog. Lieferkettengesetz, das in Deutschland bereits von der Merkel-Regierung beschlossen wurde und seit 2023/24 in Kraft ist. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in den globalen Lieferketten besser zu schützen. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen (seit 2024 mit mehr als 1.000 MA) wurden verpflichtet, in ihren Lieferketten die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten und seine Aktivitäten zu dokumentieren. Dazu wird von den Unternehmen verlangt, ein Risikomanagement einzuführen, Präventionsmaßnahmen zu treffen, Abhilfe zu schaffen, wenn Verstöße bekannt werden, sich einem Beschwerdeverfahren betroffener Institutionen zu stellen sowie Berichtspflichten zu erfüllen. Tatsächlich kam es bereits einige Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zu einer ersten formalen Beschwerde, die aber im Sande verlief.
Der Widerstand großer Teile der Wirtschaft gegen dieses Gesetz war von Anfang an heftig und setzt sich bis in die heutige Zeit fort. Das hat dazu geführt, dass bereits ohne „Bürokratieabbau“-Gesetze die Merz-Regierung dem Lieferketten-Gesetz einen erheblichen Teil seiner Wirkmächtigkeit genommen hat. Das Wirtschaftsministerium hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), angewiesen, künftig bei der Gesetzesdurchsetzung "zurückhaltend und unternehmensfreundlich" vorzugehen. So soll die Bafa Unternehmensberichte nicht mehr prüfen, laufende Bußgeldverfahren einstellen und keine neuen eröffnen. Zudem wurde eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, in der vorgesehen ist, die Pflicht zu detaillierten Jahresberichten ersatzlos abzuschaffen. Neun von dreizehn möglichen Bußgeldtatbeständen sollen gestrichen werden.
Daneben kommt die EU ins Spiel. Denn auch auf EU-Ebene gibt es seit 2020 Bemühungen, eine europäische Lieferketten-Richtlinie zu schaffen. Nach langen kontroversen Diskussionen zwischen Kommission, Parlament und Europäischem Rat wurde diese Richtlinie 2024 beschlossen und in Kraft gesetzt. Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. € werden darin u.a. dazu verpflichtet Sorge zu tragen, dass keine Kinder- oder Zwangsarbeit in ihrer Lieferkette stattfindet. Sie müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar ist. Wie bei jeder EU-Richtlinie haben die Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist, die Richtlinie in ein entsprechendes nationales Gesetz umzusetzen. In diesem Fall sind das 5 Jahre.
Aber auch hier ist der lange Arm der Wirtschaftslobby nicht untätig. Hatte sich Deutschland schon unter der Ampel-Regierung wegen Widerspruchs der FDP bei der Abstimmung über die Richtlinie enthalten müssen, schwenkten nach der EU-Neuwahl Parlament und Kommission auf eine „wirtschaftsfreundlichere" Lösung um. Die Mehrheit im Europaparlament will jetzt nur Konzerne mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro in den Geltungsbereich der Lieferkettenrichtlinie einbeziehen. Anders als vorgesehen sollen die Unternehmen nicht mehr ihre gesamte Lieferkette kontrollieren, sondern nur Zulieferer, bei denen sie ein hohes Risiko für Verstöße vermuten. Eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz soll gestrichen werden. Das Parlament muss nun erneut mit dem EU-Rat über die Änderungen verhandeln. U.a. die deutsche Regierung hat bereits auf eine rasche Einigung gedrängt. Alles wieder offen, „Bürokratie-Abbau“ gelungen.
Geht es hier wirklich um sinnvollen Bürokratie-Abbau? Schauen wir uns das sachliche Problem etwa näher an.
Seit langem werden nahezu alle Produkte nicht mehr komplett von einem Unternehmen hergestellt, bevor sie zu den Verbrauchern gelangen. In der Wirtschaft herrscht Arbeitsteilung sowohl innerhalb als auch zwischen verschiedenen Unternehmen. Einer entnimmt die Rohstoffe aus der Natur, der nächste bearbeitet sie, stellt Teile her, die wiederum von anderen zu einem fertigen Produkt zusammengebaut werden. Dann tritt der Handel auf den Plan und bringt die Produkte an den Mann oder die Frau. Nicht selten ist ein großes Unternehmen so etwas wie die Spinne im Netz, z.B. im Handel oder in der Automobilwirtschaft. Hier sind es die großen Markenhersteller wie VW, Toyota und andere, die als sog. OEM (Original Equipment Manufacturer) die Fahrzeuge entwickeln, die Motoren oft selbst produzieren, aber viele Teile von Zulieferern beschaffen und nur noch zusammenbauen. Auch den eigentlichen Verkauf übernehmen oft andere, die dann auch für Reparaturen sorgen. Dort sind es große Handelsketten wie etwa WalMart oder H+M mit Verkaufsgeschäften in vielen Ländern, die Produkte unter ihrem oder anderen Namen verkaufen, aber nicht selbst herstellen, sondern von diversen Zulieferern beziehen.
Wenn auch die Zulieferer Vorprodukte von anderen Unternehmen beziehen, entsteht daraus eine Lieferkette. Bis in die 90er Jahre waren die Lieferketten eher kurz und oft national begrenzt. Volkswagen bezog Teile von von deutschen oder europäischen Zulieferern. Der Handel war lange eher kleinteilig verfasst und bezog seine Waren aus dem regionalen oder nationelen Umfeld. Lediglich Rohstoffe und nicht-heimische Lebensmittel wurden international aus weniger entwickelten Ländern bezogen.
Die Internationalisierung der Produktion geschah zunächst auf dem Wege, dass ausländische „Gast“-Arbeiter in Europa aus den Mittelmeerländern und in Nord- aus Südamerika angeworben und in den Fabriken eingesetzt wurden, oft in der irrigen Annahme, dass sie nur vorübergehend im Land leben und dann in die Heimat zurückgehen würden. Diese Menschen wurden zwar relativ gering entlohnt, arbeiteten aber ansonsten unter den von den relativ mächtigen nationalen Gewerkschaften durchgesetzten Arbeitsschutz- und Tarifbedingungen und unter Geltung wirksamer Umweltgesetze.
Lange vielgliedrige Lieferketten entstanden erst in den 90er Jahren, vorwiegend aus Gründen der Umgehung von heimischen sozialen und ökologischen Anforderungen, die eine Produktion zu geringeren Kosten ermöglichte. Ausgebaut wurden diese Lieferketten vor allem von großen Konzernen und in deren Gefolge dann auch von kleineren Unternehmen. Denn in vielen weniger entwickelten Ländern herrschen bis heute Arbeits- und Umweltbedingungen, die für die Unternehmen mit erheblich geringeren Kosten verbunden sind, weil die dortigen Gewerkschaften wenig durchsetzungsmächtig und Arbeits- und Umweltschutzgesetze kaum vorhanden sind.
Das hat dazu geführt, dass sich das globale BIP sich in den letzten 30 Jahren verdoppelt hat und 60% der Produktion, der Verkehrs- und der Dienstleistungen weltweit im Rahmen dieser Lieferketten abgewickelt werden. Nurmehr etwa 6% der in diesen Strukturen Beschäftigten arbeiten direkt in den Unternehmen, die die Lieferketten von ihrem Stammsitz in der „ersten“ Welt aufgebaut haben, die restlichen weit über 90% auf Arbeitsplätzen, die von den die Ketten dominierenden auf abhängige Unternehmen ausgelagert wurden. Das gilt zugleich für die ökologischen Bedingungen, die zumeist so schlecht sind, dass eine Produktion unter z.B. in Deutschland geltenden Gesetzen gar nicht zulässig wäre. So werden z.B. Lithium und Seltene Erden in Lateinamerika, China und anderen Ländern unter Inkaufnahme von Umweltschäden gewonnen, die in Europa schlicht verboten wären. Wenn wir in der westlichen Welt wirklich daran interessiert wären, faire Wirtschaftsbeziehungen aufzubauen und die ökologische Transformation voranzubringen, für die Lithium und andere Rohstoffe essentiell sind, dann müssten wir für diese Lieferketten Verantwortung übernehmen und sie grundlegend umbauen.
Ein weiterer Aspekt kommt hinzu. Je länger eine Lieferkette ist und je weniger die zuliefernden Länder den politischen und sozialen Standards folgen, die im globalen Norden üblich sind, desto instabiler wird die Kette. Autokratisch regierte Länder neigen dazu, politisch motivierte Ausfuhrkontrollen einzurichten und sogar Stops zu verfügen. Politische Konflikte gefährden die Schiffsrouten, Kriege führen zu Stockungen und Unterbrechungen von Lieferketten. Einseitige Abhängigkeiten von einem oder wenigen Lieferanten können ebenfalls zu Engpässen führen. Nicht zuletzt lassen sich organisatorische Maßnahmen oder technologische Umstellungen oft nur aufwändig durchsetzen. Die Kehrseite des kostenorientierten Outscorcing sind also Abhängigkeiten, Unsicherheiten und Zugriffsschranken. Insofern scheint bei vielen Unternehmen in den Industrieländern ein Umdenken Platz zu greifen, um Turbulenzen zu verringern und Planungs- und Produktionssicherheit zurück zu gewinnen.
In dieser Gemengelage sind nun die Lieferkettengesetze ein weiterer und daher von vielen Unternehmen abgelehnter Schritt zur Erschwerung ihrer internationalen Outscorcing-Strategien. Dabei steht hinter den Bemühungen der Bundesregierung seit 2021 und entsprechenden Initiativen der EU nur die aller Ehren werte Absicht, in den Lieferketten für sozialen Ausgleich und die Einhaltung umweltbezogener Mindeststandards zu sorgen und damit Werte zu sichern, auf die sich auch die Wirtschaft z.B. mit ihrer Zustimmung zu den UN Leiztprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet hat. Danach müssten Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen grundlegende Menschenrechtsstandards vorzubeugen und einen Beschwerdemechanismus für Betroffene einführen, nichts anderes als in den europäischen und deutschen Lieferkettengesetzen.
Dort sind die Anforderungen abgestuft danach, welche Einflüsse Unternehmen auf ihre Zulieferer haben. Bei den unmittelbaren Zulieferbetrieben müssen sie die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards sicherstellen. Das betrifft z.B. die ILO-Kernarbeitsnormen. Bei Verstößen müssen sie Abhilfe schaffen. Bei Zulieferern der Zulieferer gilt eine eingeschränkte Sorgfaltspflicht. Unternehmen müssen nur aktiv werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen erfahren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes und für Sanktionen bei Verstößen zuständig.
Zudem müssen Unternehmen jährlich einen Bericht erstellen und auf der Internetseite veröffentlichen. In dem Bericht ist nachvollziehbar darzulegen, welche Pflicht-Verletzungen festgestellt wurden, was zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten unternommen wurde und welche Maßnahmen aufgrund von Beschwerden getroffen wurden. In dem Bericht sind die Auswirkungen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten und Schlussfolgerungen für zukünftige Maßnahmen darzulegen.
Unbillige Anforderungen? Bürokratie, die unbedingt abgebaut werden muss? Urteilen Sie bitte selbst!
Aus meiner Sicht sind es Selbstverständlichkeiten für Unternehmen, die von sich behaupten, fest auf Grundlage der westlich-demokratischen Werteordnung zu stehen und Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards abzulehnen.Sie könnten im Gegenteil gegenüber ihren Kunden und der Öffentlichkeit den Beweis antreten, dass ihre normativen Bekenntnisse nicht nur heiße Luft sind. Ob sich das allerdings mit einer Strategie verträgt, die gerade das Fehlen derartiger ethischer Standards bewusst in Kauf nimmt und nutzt, um Kostenvorteile und Gewinnsteigerungen zu erzielen, mag man durchaus infragestellen.
Ich kann gut verstehen, dass der Internationale Gewerkschaftsbund IGB die Verhältnisse in den internationalen Lieferketten einen Skandal nennt und dazu u.a.: „Die CEOs der Unternehmen müssen wissen, dass ihre Gewinne allzu häufig auf Niedriglöhne zurückgehen, von denen die Menschen nicht leben können, dass diese Gewinne mit Sicherheitsgefahren verbunden sind, die unhaltbare Verletzungen und Todesfälle zur Folge haben, dass diese Gewinne durch Steuerflucht noch vergrößert werden oder in tragischer Weise mit der Verschmutzung kommunaler Böden und Gewässer zusammenhängen, während ihre Lobbyisten auf Regierungen einwirken, damit sie sich von rechtsstaatlichen Verfahren abwenden, durch die die Konzerne zur Rechenschaft gezogen würden.“ Es sind genau diese Lobbyisten in Deutschland und in der EU, die unter der Flagge des Bürokratieabbaus die ohnehin nicht sehr weitgehenden Vorschriften der Lieferketten-Gesetze abbauen wollen und darin recht erfolgreich sind.
Tatsächlich sind die Gewinne der meisten Konzerne, die ihre Produktion unter Nutzung internationaler Lieferketten gestalten, nicht so gering, dass sie es zur Sicherung ihrer Existenz notwendig hätten, dabei Hunger, Armut, Sklaverei und Umweltschäden in Kauf zu nehmen. Fairness gegenüber Mensch und Natur sichert unsere Lebensgrundlagen und vermeidet politische, soziale und ökologische Konflikte auch und gerade in den Zulieferländern. Auch in den Lieferketten: nachhaltig geht!
