Merit Order – der Teuerste bestimmt den Preis.

 

 

  Wir leben in einer Marktwirtschaft. Die Dinge, die wir zum täglichen Leben benötigen, stellen wir nicht selbst her, sondern kaufen sie von denjenigen, die sie herstellen. Dadurch können wir uns vieles leisten, das wir selbst nicht herstellen können, müssen aber andererseits uns durch ein eigenes Marktangebot, in der Regel unsere Arbeitskraft, Geldeinkommen verschaffen, damit wir die Dinge bezahlen können, die wir haben wollen. Überall Märkte!

  Und das ist gut so, sagen die meisten Ökonomen, denn der Markt ist effizient und gerecht.(Darüber, dass die keineswegs durchweg stimmt, habe ich an anderer Stelle geschrieben) Er sorgt dafür, dass ein vielfältiges Angebot von denjenigen erbracht wird, die am leistungsfähigsten sind, und dass die Preise dennoch nicht ins Unermessliche steigen, weil dies die Konkurrenz der anderen Anbieter verhindert. Die Interessen der Anbieter und der Nachfrager werden zu einem gerechten Ausgleich gebracht. Stimmt das wirklich und gilt das auch für Strom?

 

 

 

 

 

 

 

   Elektrischen Strom, der für uns heute selbstverständlich aus der Steckdose kommt, gibt es in dieser Form noch nicht sehr lange. Nach grundlegenden Entdeckungen der physikalisch-technischen Zusammenhänge insbesondere im 17. und 18. Jahrhundert dauerte es bis zum Ende des 19. Jahrunderts, bis in Deutschland eine allgemeine Stromversorgung aufgebaut wurde.Es folgte eine wechselvolle Entwicklung, die zwischen staatlicher Versorgung und privatwirtschaftlicher Organisation hin und her pendelte. 1935 legte das NS Regime mit dem Energiewirtschaftsgesetz die bis heute namensgleiche Grundlage für die nationale Stromversorgung. Nach dem Krieg blieb in Westdeutschland die Struktur aus stromerzeugenden Verbundunternehmen, verteilenden Regionalversorgern und lokalen Stadtwerken erhalten, die sich weitgehend in staatlichem Eigentum befanden. Die von der NS-Administration eingeführten direkten staatlichen Eingriffsrechte entfielen. In Ostdeutschland wurde die Stromversorgung komplett verstaatlicht. Nach der Wiederveinigung wurde das Energiewirtschaftsgesetz 1998 grundlegend neu gestaltet, nun aber auf Grundlage einer EU-Richtlinie, die die Errichtung eines von Staatseingriffen weitgehend befreiten Strommarktes vorsah. Dadurch versprach sich die damalige schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit unter Kanzler Kohl Effizienzvorteile und sinkende Preise. Der Markt sollte es wieder mal richten, wie auch in der Telefonie, bei Rundfunk und Fernsehen usw.

  Tatsächlich ist die Installierung eines Marktes für ein Produkt wie Strom, das durch ein einheitliches Netz zu den Verbrauchern gelangt, nicht ganz einfach. Der Verbrauch eines Nachfragers lässt sich mit Hilfe eines Zählers problemlos messen. Wenn man aber auf der Anbieterseite zwischen verschiedenen Anbietern auswählen können soll, dann muss sichergestellt sein, dass die Verbindung zwischen verschiedenen Anbietern und Nachfragern über ein und dasselbe Netz laufen und dennnoch die individuelle Leistung des Anbieters für seinen Kundengenau festgestellt werden kann. Das ist technisch erst möglich, seit es die entsprechende Technologie gibt. Bis dahin war auf der anderen Seite der Steckdose nur ein regionaler Anbieter verfügbar, der dementsprechend über das Stromlieferungsmonopol in seiner Region verfügte und zugleich regionaler Netzbetreiber war. Angebots-Monopole gelten in der Ökonomie jedoch als verbraucherunfreundlich, weil sie ihre Preise willkürlich festsetzen können und der Verbraucher keine Möglichkeit hat, den Anbieter zu wechseln. Wenn derartige Monopole unvermeidbar sind, übernimmt sie daher der Staat im Rahmen der Daseinsvorsorge, vor allem um überhöhte Preise zu verhindern. Bei mehreren Anbietern dagegen soll diese Kontrolle durch den Markt gewährleistet werden. Es herrscht Wettbewerb unter den Anbietern, die Verbraucher können zwischen verschiedenen Anbietern wählen und wechseln, wenn sie mit der Leistung ihres Anbieters nicht zufrieden sind.

  Nach diversen Novellierungen gilt heute das Energiewirtschaftsgesetz in der Fassung von 2022. Es zielt auf eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.“ Dazu soll ein fairer Wettbewerb dienen, der zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage führt, der die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet und sowohl den deutschen Binnenmarkt versorgt als auch die Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarländern intensiviert. (§ 1)

  Im Einzelnen funktioniert der Strommarkt wie folgt: Es gibt Erzeuger, Händler, Netzbetreiber, Großkunden und Privatkunden. Preise und Mengen sind verhandelbar. Auch wenn Strom im Prinzip ein sog. homogenes Gut ist, also sachlich gleich, egal wer es anbietet, gibt es verschiedene Teilmärkte. Diese werden seltsamer Weise nicht danach unterschieden, aus welcher Quelle der Strom stammt (etwa Wind, Wasser, Sonne, Gas, Kohle, Atomkraft), sondern nach der Fristigkeit, mit der die vereinbarte Stromlieferung erfolgen soll.  Dabei ist in Wirklichkeit die unterschiedliche Erzeugungsart viel wichtiger, weil sich „grüner“ Strom von „blauem“, also fossil erzeugtem Strom ganz wesentlich durch ökologische und soziale Merkmale unterscheidet, die sich bei der Erzeugung, nicht aber bei der Verwendung manifestieren.

  Großkunden wie Unternehmen und regionale Versorger besorgen sich direkt von den Produzenten einen Großteil ihres Bedarfs mit erheblichem zeitlichem Vorlauf an Terminmärkten zu langfristig gültigen Preisen, die ihnen und den Produzenten Planungssicherheit geben. Daneben gibt es zwei Spot-Märkte mit unterschiedlicher Vorlaufzeit, den Day-Ahead- und der Intraday-Markt. Am Day-Ahead handeln Marktteilnehmer Strom für den Folgetag. Im Intraday-Handel können Strommengen bis 30 Minuten vor der Lieferung gehandelt werden. Dieser Handel wird weitgehend über die Strombörse EEX (European Energy Exchange) in Leipzig abgewickelt. Während die Bedingungen der Termingeschäfte für private Endverbraucher und für die Konkurrenz nicht einsehbar sind, funktioniert der Spotmarkt wie eine Aktienbörse mit transparenten Mengen und Preisen. Allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Der teuerste Anbieter, der gerade noch berücksichtigt wird, bestimmt den Börsenpreis, zu dem alle Geschäfte abgewickelt werden. Dieses Verfahren nennt sich Merit-Order-Prinzip, übersetzbar vielleicht als „Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit“, wobei diese Vorteilhaftigkeit an den sog. Grenzkosten gemessen wird, das sind die Kosten, die bei der Produktion für die letzte zusätzliche Mengeneinheit anfallen.

  Die Begründung für diese Regelung ist einerseits technischer, andererseits ökonomischer Natur. Strom ist leitungsgebunden. Leistungsfähige Großspeicher sind bisher trotz der anvisierten Energiewende noch nicht errichtet worden. Insbesondere für die Speicherung großer Strommengen sind sie daher technisch nicht ausgereift und sehr teuer. Zudem gibt es ein rechtliches Problem: Speicher gelten als Verbraucher, wenn sie Strom aufnehmen und als Erzeuger, wenn sie ihn wieder in das Netz zurückspeisen. Wenn Erzeuger und Betreiber von Speichern verschiedene Akteure sind, werden die Netzentgelte doppelt fällig. Das alles heißt: Strom muss im selben Moment produziert wie verbraucht werden, Angebot und Nachfrage müssen immer ausgeglichen sein.

  Nun ist es aber so, dass die Grenzkosten der Stromerzeugung je nach verwendeter Quelle sehr unterschiedlich sind, insbesondere seit infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine die mit Erdgas betriebenen Gaskraftwerke ein besonders teures Ausgangsprodukt nutzen. Erzeuger von grünem Strom aus Wind, Sonne und Wasserkraft haben Grenzkosten nahe Null, denn Sonne und Wind stellen keine Rechnung. Ähnlich Biogas. Die fossilen Quellen, Atomkraft und Kohle haben relativ gleiche, geringe Grenzkosten, den Preisen für die in Strom zu verwandelnden Ausgangsstoffe entsprechend. Solange auch die Gaspreise, also die Grenzkosten der Gaskraftwerke, sich nicht wesentlich von den Preisen der anderen Ausgangsstoffe unterschieden, war es ökonomisch sinnvoll, die höchsten Grenzkosten als preisbildend für den erzeugten Strom zu wählen. Denn so gab es für neue Produzenten grünen Stroms finanzielle Anreize, in die Energiewende zu investieren. Das geschah allerdings tatsächlich nicht in hinreichendem Umfang: Die „grüne“ Stromerzeugung stieß und stößt bis heute auf hohe bürokratische Hürden und soziale Widerstände z.B. gegen die Errichtung von Windkraftanlagen. Dann aber schnellte der Gaspreis stark nach oben und zog wegen der Merit Order Regel den Strompreis ebenfalls steil nach oben.

 Strom-Händler und regionale Versorger, die sich mit langfristigen Verträgen versorgt hatten, wurden kurzfristig nicht tangiert. Billig-Anbieter aber, die sich trotz langfristiger Bindung ihrer Kunden überwiegend an den bis dahin preisgünstigeren Spotmärkten versorgten, kamen in Schwierigkeiten oder gingen pleite. Deren Kunden mussten nach Energiewirtschaftsgesetz von den regionalen Grundversorgern übernommen werden, was wiederum diese in Schwierigkeiten brachte und zu Preisforderungen für Neukunden von bis zu 90 cent pro kWh veranlasste. Gewinner dieser Entwicklung waren insbesondere die großen Betreiber von Wind- und Solarparks. Sie erlebten Preissprünge von 3 auf bis zu 28 cent pro kWh und konnten erhebliche Zusatzgewinne einstreichen. Die kleineren, nach EEG geförderten Anlagen erhielten und erhalten je nach Betriebsbeginn die seinerzeit festgelegten Vergütungen.

  Die Betreiber von Bürgerwindparks und kleinen Solaranlagen waren bereits durch die Energiewende-Verhinderungspolitik der diversen Merkel- Koalitionen so schwer getroffen worden, dass sie trotz fester Förderung durch die EEG-Umlage ihren Zubau praktisch eingestellt hatten. Denn 2012 wurde die Förderung von Solaranlagen erheblich gekürzt, 2013 die EEG-Umlage an die Preisentwicklung des Spotmarkts geknüpft und damit exorbitant erhöht, ohne dass sie an die Betreiber weitergreicht wurde. Schließlich wurde der Ausbau der Windenergie seit 2018 durch die 1000m-Abstands-Regelung auf ein ebenfalls sehr geringes Niveau reduziert.

  Inzwischen hat sich die Situation am Strommarkt wieder spürbar entspannt. Was geblieben ist, ist die Merit Order Regelung, die immer noch den Strompreis an den Gaspreis bindet und damit zu dessen zu großen Teilen unberechtigter Höhe beiträgt. Hier gibt es zwar Bewegung in der EU, aber noch keine Einigung auf ein anderes Modell, das Abhilfe schaffen könnte. Es gibt den Vorschlag Griechenlands, den Markt aufzuteilen. Die Anbieter mit geringen Grenzkosten, also insbesondere Wind- und Sonnenstrom, sollen danach einen festen Preis pro kWh erhalten, der ihnen einen auskömmlichen Gewinn gewährt. Der Preis fossilen Strom würde danach weiterhin nach der Merit Order Regelung bestimmt.

  Obwohl diese Idee immerhin seit Sommer 2022 in der Welt ist, hat die EU-Kommission nun einen Vorschlag veröffentlicht, der an der Merit Order Regelung festhält. Daneben wird für Unternehmen der Abschluss langfristiger Lieferverträge gefordert (was nicht wirklich neu ist) und zur Förderung grünen Stroms das Konzept zweiseitiger Differenzverträge vorgeschlagen, das die finanzielle Förderung durch den Staat nur für den Fall einer negativen Abweichung des Spotmarkt-Preises von einem vorher vereinbarten festen Preis für den grünen Strom vorsieht. Ist der Spotmarkt-Preis dagegen höher, zahlt der Produzent die Differenz an den Staat. So sollen Übergewinne vermieden und der Strompreis reduziert werden. Dabei sollten die von höheren Strompreisen induzierten Übergewinne doch eigentlich Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien anregen. Man darf gespannt sein, was die Brüsseler Strom-Lobby aus diesem Konzept macht.

  Mein Vorschlag: Fördert wieder wie im rot-grünen EEG von 2000 – z.B. durch eine Aufteilung des Marktes in grünen und fossilen Strom – diejenigen, für die die Energiewende ein Überzeugungs-Anliegen ist und nicht wie für die Platzhirsche ein politisches Oktrois, das eigentlich nur das althergebrachte Geschäftsmodell gefährdet. Fördert also die echten „grünen“ Stromanbieter wie Bürgerwerke, EWS Schönau oder Green Planet Energy. Sie treiben wirklich die Energiewende voran, haben weiterreichende Vorschläge dazu und würden bei gespaltenem Strompreis einen deutlichen Zulauf an Kunden bekommen.

  Und ergänzt den Markt für Strom durch bürgernahe Selbsthilfe. Denn außerhalb des Gesamtmarktes gibt es z.B. die Betreiber von Bürgerenergieparks und lokalen Nahversorgungseinrichtungen. Sie produzieren weitgehend für den Eigen- und Nachbarschaftsverbrauch. Und das wird derzeit noch erheblich behindert. Sie fordern daher vor allem den Abbau der bürokratischen Hindernisse bei der Errichtung eines nachbarschaftlichen Stromversorgungssystems außerhalb des allgemeinen Stromnetzes und haben Konzepte des Energy Sharing entwickelt, statt nur auf ein überregionales europäisches Versorgungssystem zu setzen. Der Markt allein wird es nicht richten. Am Markt gewinnen immer die Größten.